![]() BURGENSTIFTUNG Sondervermögen,
wie es innerhalb des bestehenden Hausgesetz-Montfort
geregelt ist, obliegt der Entscheidung des Prätendenten. Das
Familienfideikommiss bleibt davon unberührt. Außerdem bemüht sich die Stiftung Schloss Montfort um eine Erhöhung des Stiftungskapitals Zustiftungen, um hieraus höhere laufende Erträge erwirtschaften zu können. Höhere Erlöse aus Vermietungen sind nur nach weiteren Investitionen möglich, und zwar in die drei Säle des Kasteel Montfort (siehe Kasteel Montfort-Link unter Aufruf vorherig "Investionen"), deren Sanierung in den nächsten Jahren ansteht. Die Nutzung dieser Säle als Veranstaltungsräume setzt eine Sicherung der Fluchtwege voraus. Diese ist durch das historische Treppenhaus nicht gegeben. Deshalb wird an der Rückseite der Mittelburg ein freistehender Treppenturm mit Aufzug gebaut. Er wird alle Ebenen des Kasteel Montfort einschließlich Keller erschließen. Die Grundsteinlegung fand am 28. Oktober 2006 statt. Der Treppenturm wurde 2010 fertig gestellt. Anschließend wurde das Kasteel Montfort geschossweise saniert. Bis ins Jahr 2014 sind die abschliessenden Arbeit geplant. STIFTUNG UND SCHLOSSVEREIN Zwei Gremien leiten die Belange: "Stiftung Schloss Montfort" / "Schlossverein Montfort e.V." Um der großen Verantwortung der Pflege dieser Möglichkeit und der Einmaligkeit unseres historischen Erbes gerecht zu werden, rief die Grafschaft Montfort und der "Schlossverein Montfort e.V." im Jahr 2006 die "Stiftung Schloss Montfort" ins Leben. Die
Aufgaben und Ziele der "Stiftung Schloss Montfort" sind in
der Stiftungssatzung formuliert: Die "Stiftung Schloss Montfort" und der "Schlossverein Montfort e.V." bitten Sie als Spender und/oder Stifter zur Erhaltung besonderer Denkmäler beizutragen und der Geschichte einen Impuls zu geben. Wenn Sie sich vorstellen können, mit einer Spende zu den verschiedenen Sanierungsprojekten beizutragen, wenden Sie sich an folgenden Ansprechpartner: Mag. Harald le Bene de
Monteforti stiftung@grafschaft-montfort.eu Eine Spendenquittung, die Sie steuerlich geltend machen können, wird Ihnen selbstverständlich zugesandt. Stiften
Sie Ruhe - helfen Sie Naturdenkmale zu erhalten! Stiften Sie
Erinnerung - helfen Sie ein Naturdenkmal zu erhalten! IHRE EIGENE STIFTUNG Die Arbeit machen wir! Diese Treuhandstiftung erhält eine eigene Satzung und kann - in gewissem Rahmen - auch einen eigenen Stiftungszweck verfolgen, z. B. den Aufbau und Betrieb innerhalb eines Museums. Sie kann einen eigenen Teil im Jahresbericht der Schlossstiftung erhalten. DIE ZUSTIFTUNG Willkommen im Kreise der Freunde! Der Mindestbetrag beläuft sich auf 500 Euro. Zustifterinnen/Zustifter werden auf einer Ehrentafel in unserem Stammhaus Montfort aufgeführt. Sie erhalten Einladungen zu Veranstaltungen der Stiftung, insbesondere zum jährlichen Stiftertreffen. Dort präsentiert der Stiftungsvorstand einem exklusiven Fördererkreis das im vergangenen Jahr Geleistete und die im kommenden Jahr geplanten Arbeiten. DER STIFTUNGSFONDS Einen Namen verewigen! "Ein Fonds wird benannt nach seinen Begründern oder nach Personen, denen er gewidmet sein soll. Er wird regelmäßig im Jahresbericht der "Stiftung Schloss Montfort" erwähnt." |


